Das kleine „Wie–wo–was“ zur Landtagswahl in Stuttgart

„Mor­gen, Kin­der, wird’s was geben …“ haben wir frü­her immer zu Weih­nach­ten geträl­lert – aber die Zei­ten haben sich geän­dert. Denn: Mor­gen ist Land­tags­wahl in Baden-Württemberg, und so dür­fen wir das nette Lied­chen schon im März anstimmen..

Wäh­rend die einen von „Schick­sals­wahl“ und „Abwäh­len“ spre­chen, reden die ande­ren lie­ber von „Gesamt­schau“, die ent­schei­dend sei, und von „Ver­ant­wor­tung“ und „Verlässlichkeit“.

Aber wie funk­tio­niert die Land­tags­wahl eigent­lich? Die wich­tigs­ten Fak­ten hat die Stadt Stutt­gart auf einer Web­site zusam­men­ge­stellt. Ich erdreiste mich an die­ser Stelle einer Kopie – nicht, um mich mit frem­den Federn zu schmü­cken, son­dern weil unser Recht zu wäh­len ein Wich­ti­ges ist, das wir nicht so ohne Wei­te­res igno­rie­ren soll­ten. Vor­weg ein klei­nes Fazit:

Egal, für wel­che poli­ti­sche Rich­tung auch immer Ihr Herz, Ihre Lei­den­schaft oder Ihr Geld­beu­tel schlägt: Nut­zen Sie Ihr Recht zur Wahl und gehen Sie mor­gen an die Urne!“

Wer ist wahlberechtigt?

  • Deut­sche im Sinne von Arti­kel 116 Grundgesetz
  • gebo­ren am 27. März 1993 oder früher
  • (Haupt-)Wohnung seit min­des­tens drei Mona­ten in Baden-Württemberg

Wel­che Wahl­kreise gibt es in Stutt­gart?
In Baden-Württemberg gibt es zur Land­tags­wahl 2011 ins­ge­samt 70 Wahl­kreise. Im Stutt­gar­ter Stadt­ge­biet lie­gen vier die­ser Wahlkreise.

  • Der Wahl­kreis Nr. 1 Stutt­gart I umfasst die Stadt­be­zirke Mitte, Nord, Süd, West und die Stadt­teile Gäns­heide und Uhlands­höhe des Stadt­be­zirks Ost.
  • Der Wahl­kreis Nr. 2 Stutt­gart II umfasst die Stadt­be­zirke Bir­kach, Deger­loch, Möh­rin­gen, Plie­nin­gen, Sil­len­buch und Vaihingen.
  • Der Wahl­kreis Nr. 3 Stutt­gart III umfasst die Stadt­be­zirke Bot­nang, Feu­er­bach, Mühl­hau­sen ohne den Stadt­teil Neu­ge­reut, Müns­ter, Stamm­heim, Weilim­dorf und Zuffenhausen.
  • Der Wahl­kreis Nr. 4 Stutt­gart IV umfasst den Stadt­be­zirk Ost ohne die Stadt­teile Gäns­heide und Uhlands­höhe, sowie die Stadt­be­zirke Bad Cann­statt, Hedel­fin­gen, Ober­türk­heim, Unter­türk­heim, Wan­gen und den Stadt­teil Neu­ge­reut des Stadt­be­zirks Mühlhausen.

Wer kann gewählt wer­den?
Wähl­bar ist jeder zur Land­tags­wahl 2011 Wahl­be­rech­tigte. Zur Ein­rei­chung von Wahl­vor­schlä­gen sind Par­teien sowie Ein­zel­per­so­nen berech­tigt. Wahl­vor­schläge von Par­teien, die nicht im Land­tag ver­tre­ten sind (alle außer CDU, SPD, FDP sowie GRÜNE) sowie von Ein­zel­be­wer­bern müs­sen von 150 Wahl­be­rech­tig­ten des Wahl­krei­ses, in dem die Kan­di­da­tur erfolgt, unter­zeich­net sein. Damit wird gewähr­leis­tet, dass Wahl­vor­schläge für Bewer­ber, die kei­nen Rück­halt in der Bevöl­ke­rung haben, gar nicht erst auf­ge­stellt werden.

Wie wer­den die Sitze ver­teilt?
Der Land­tag besteht aus min­des­tens 120 Abgeordneten.

  • Die 70 Bewerber/innen, wel­che in ihrem Wahl­kreis die Mehr­heit der Stim­men erhal­ten haben, zie­hen auf jeden Fall in den Land­tag ein (Direktmandate).
  • Auf Basis der ins­ge­samt 120 Sitze wird eine Ver­hält­nis­rech­nung nach Sainte-Lague/Schepers durch­ge­führt. Berück­sich­tigt wer­den dabei nur die Par­teien, wel­che im Land die 5%-Hürde über­sprun­gen haben. Durch eine wei­tere Ver­hält­nis­rech­nung nach Sainte-Lague/Schepers wer­den diese Sitze auf die vier Regie­rungs­be­zirke ver­teilt. Auf die 120 Sitze wer­den die 70 Direkt­man­date ange­rech­net, sodass durch die­ses Ver­fah­ren zunächst 50 Sitze zuge­teilt wer­den (Zweitmandate).
  • Hat eine Par­tei in einem Regie­rungs­be­zirk mehr Direkt­man­date erhal­ten, als ihr nach der Ver­hält­nis­rech­nung zuste­hen wür­den, blei­ben ihr diese erhal­ten (Überhangmandate).
  • In die­sem Fall wird die Ver­hält­nis­rech­nung so lange fort­ge­setzt, bis die Par­tei die ent­spre­chende Zahl der Sitze erhält. Dadurch kön­nen den ande­ren Par­teien wei­tere Sitze zufal­len (Ausgleichsmandate).

Und zum Schluss natür­lich das Wich­tigste: Wo kön­nen Sie wäh­len?
In den ver­gan­ge­nen Wochen wurde den Wahl­be­rech­tig­ten eine Wahl­karte zuge­schickt. Dar­auf ist das Wahl­büro ver­zeich­net, in dem Sie Ihre Stimme abge­ben kön­nen. Alter­na­tiv: Beim Wahllokal-Finder kön­nen Sie auch noch mal nach­schauen. Die Stimm­ab­gabe ist von 8–18 Uhr möglich.

Und jetzt: Ab an die Stimmzettel!

Meinungen sind gefragt!

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