Das kleine „Wie–wo–was“ zur Landtagswahl in Stuttgart
„Morgen, Kinder, wird’s was geben …“ haben wir früher immer zu Weihnachten geträllert – aber die Zeiten haben sich geändert. Denn: Morgen ist Landtagswahl in Baden-Württemberg, und so dürfen wir das nette Liedchen schon im März anstimmen..
Während die einen von „Schicksalswahl“ und „Abwählen“ sprechen, reden die anderen lieber von „Gesamtschau“, die entscheidend sei, und von „Verantwortung“ und „Verlässlichkeit“.
Aber wie funktioniert die Landtagswahl eigentlich? Die wichtigsten Fakten hat die Stadt Stuttgart auf einer Website zusammengestellt. Ich erdreiste mich an dieser Stelle einer Kopie – nicht, um mich mit fremden Federn zu schmücken, sondern weil unser Recht zu wählen ein Wichtiges ist, das wir nicht so ohne Weiteres ignorieren sollten. Vorweg ein kleines Fazit:
Egal, für welche politische Richtung auch immer Ihr Herz, Ihre Leidenschaft oder Ihr Geldbeutel schlägt: Nutzen Sie Ihr Recht zur Wahl und gehen Sie morgen an die Urne!“
Wer ist wahlberechtigt?
- Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz
- geboren am 27. März 1993 oder früher
- (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg
Welche Wahlkreise gibt es in Stuttgart?
In Baden-Württemberg gibt es zur Landtagswahl 2011 insgesamt 70 Wahlkreise. Im Stuttgarter Stadtgebiet liegen vier dieser Wahlkreise.
- Der Wahlkreis Nr. 1 Stuttgart I umfasst die Stadtbezirke Mitte, Nord, Süd, West und die Stadtteile Gänsheide und Uhlandshöhe des Stadtbezirks Ost.
- Der Wahlkreis Nr. 2 Stuttgart II umfasst die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch und Vaihingen.
- Der Wahlkreis Nr. 3 Stuttgart III umfasst die Stadtbezirke Botnang, Feuerbach, Mühlhausen ohne den Stadtteil Neugereut, Münster, Stammheim, Weilimdorf und Zuffenhausen.
- Der Wahlkreis Nr. 4 Stuttgart IV umfasst den Stadtbezirk Ost ohne die Stadtteile Gänsheide und Uhlandshöhe, sowie die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Hedelfingen, Obertürkheim, Untertürkheim, Wangen und den Stadtteil Neugereut des Stadtbezirks Mühlhausen.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist jeder zur Landtagswahl 2011 Wahlberechtigte. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind Parteien sowie Einzelpersonen berechtigt. Wahlvorschläge von Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind (alle außer CDU, SPD, FDP sowie GRÜNE) sowie von Einzelbewerbern müssen von 150 Wahlberechtigten des Wahlkreises, in dem die Kandidatur erfolgt, unterzeichnet sein. Damit wird gewährleistet, dass Wahlvorschläge für Bewerber, die keinen Rückhalt in der Bevölkerung haben, gar nicht erst aufgestellt werden.
Wie werden die Sitze verteilt?
Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten.
- Die 70 Bewerber/innen, welche in ihrem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen erhalten haben, ziehen auf jeden Fall in den Landtag ein (Direktmandate).
- Auf Basis der insgesamt 120 Sitze wird eine Verhältnisrechnung nach Sainte-Lague/Schepers durchgeführt. Berücksichtigt werden dabei nur die Parteien, welche im Land die 5%-Hürde übersprungen haben. Durch eine weitere Verhältnisrechnung nach Sainte-Lague/Schepers werden diese Sitze auf die vier Regierungsbezirke verteilt. Auf die 120 Sitze werden die 70 Direktmandate angerechnet, sodass durch dieses Verfahren zunächst 50 Sitze zugeteilt werden (Zweitmandate).
- Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erhalten, als ihr nach der Verhältnisrechnung zustehen würden, bleiben ihr diese erhalten (Überhangmandate).
- In diesem Fall wird die Verhältnisrechnung so lange fortgesetzt, bis die Partei die entsprechende Zahl der Sitze erhält. Dadurch können den anderen Parteien weitere Sitze zufallen (Ausgleichsmandate).
Und zum Schluss natürlich das Wichtigste: Wo können Sie wählen?
In den vergangenen Wochen wurde den Wahlberechtigten eine Wahlkarte zugeschickt. Darauf ist das Wahlbüro verzeichnet, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können. Alternativ: Beim Wahllokal-Finder können Sie auch noch mal nachschauen. Die Stimmabgabe ist von 8–18 Uhr möglich.
Und jetzt: Ab an die Stimmzettel!
Meinungen sind gefragt!